Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Insolvenzforderungen grundsätzlich beim Insolvenzverwalter anzumelden (§ 174 InsO). Dabei sind Forderungsgrund, Betrag und vorhandene Belege sorgfältig zu prüfen. Einträge in die Insolvenztabelle und etwaige Bestreitensvermerke bedürfen einer anschließenden Kontrolle.
Gläubigerrechte und Verfahrensbegleitung
Wir unterstützen bei der Prüfung von Berichten und Forderungsständen, bei Fragen zur Gläubigerversammlung sowie bei der Wahrnehmung bestehender Beteiligungsrechte. Ob Sicherungsrechte, Aus- oder Absonderungsrechte oder ein Insolvenzplan zu berücksichtigen sind, hängt vom Einzelfall ab.
Vergütung und Vorgehen
Art und Umfang der Vertretung werden vorab geklärt. Wir prüfen zunächst die Vertragsunterlagen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die bisherigen Verfahrensmitteilungen.