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Unterhaltsrecht und Zugewinnausgleich

Im Unterhaltsrecht und beim Zugewinnausgleich beraten und vertreten wir Mandanten aus Dortmund, dem Ruhrgebiet und der näheren Umgebung – etwa aus Bochum, Essen, Lünen und Unna – bei der Klärung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Häufig stellen sich dabei zugleich Fragen zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und zur Vermögensauseinandersetzung. Wir berechnen für Sie den voraussichtlichen Unterhaltsanspruch oder die mögliche Unterhaltsverpflichtung und prüfen, welche Vermögenspositionen beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen sind.

Unterhalt und Zugewinnausgleich betreffen unterschiedliche Ansprüche. Gemeinsam ist beiden Bereichen, dass belastbare Auskünfte und Belege zu Einkommen und Vermögen die Grundlage der Berechnung bilden.

Worum geht es bei Unterhalt und Zugewinn?

Öffnen Sie den Punkt, der zu Ihrer Situation passt. Die ausführlichen Informationen erscheinen erst dann.

1 Kindesunterhalt Einkommen, Zahlbetrag und erforderliche Auskünfte

Für die Berechnung des Kindesunterhalts sind insbesondere die Einkommensverhältnisse und die konkrete Betreuungssituation maßgeblich. Wir prüfen die vorliegenden Angaben und Unterlagen und berechnen den voraussichtlichen Unterhaltsanspruch oder die mögliche Unterhaltsverpflichtung.

Fehlen Angaben, kann zunächst zu klären sein, welche Auskünfte und Belege benötigt werden, damit eine belastbare Berechnung möglich ist.

2 Trennungsunterhalt Unterhalt zwischen Ehegatten während der Trennung

Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Für die Berechnung müssen die beiderseitigen Einkünfte und die im Einzelfall zu berücksichtigenden Belastungen ermittelt werden.

Wir stellen zusammen, welche Unterlagen erforderlich sind, berechnen die Ansprüche und führen die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite.

3 Nachehelicher Unterhalt Unterhalt nach der Scheidung

Für die Zeit nach der Scheidung gelten eigenständige Voraussetzungen. Ob und in welchem Umfang nachehelicher Unterhalt in Betracht kommt, hängt von der konkreten Lebens- und Einkommenssituation ab.

Wir prüfen, welche tatsächlichen und wirtschaftlichen Umstände für die weitere Berechnung und eine mögliche außergerichtliche Regelung maßgeblich sind.

4 Zugewinnausgleich Anfangsvermögen, Endvermögen und Vermögensentwicklung

Beim Zugewinnausgleich wird die Vermögensentwicklung während der Ehe betrachtet. Dafür müssen die maßgeblichen Vermögenspositionen zum Anfang und zum Ende des Güterstandes ermittelt und gegenübergestellt werden.

Wir erläutern, welche Vermögenspositionen zu berücksichtigen sind, welche Auskünfte und Belege benötigt werden und welche wirtschaftliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung auf Sie zukommen kann.

5 Immobilien, Unternehmen, Schenkungen und Erbschaften Besondere Vermögenspositionen richtig erfassen

Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere größere Vermögenswerte können die Berechnung erheblich prägen. Auch Schenkungen und Erbschaften können gesondert zu betrachten sein.

Entscheidend ist zunächst, welche Werte vorhanden sind, zu welchen Zeitpunkten sie maßgeblich werden und welche Unterlagen für ihre Einordnung und Bewertung benötigt werden.

6 Auskunft, Berechnung und außergerichtliche Regelung Unterlagen anfordern, Ansprüche berechnen, Gegenseite anschreiben

In beiden Bereichen beginnt die Bearbeitung regelmäßig mit der Zusammenstellung der erforderlichen Auskünfte und Belege. Auf dieser Grundlage können Ansprüche berechnet und gegenüber der Gegenseite nachvollziehbar dargestellt werden.

Soweit möglich, arbeiten wir zunächst auf eine tragfähige außergerichtliche Lösung hin. Ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, wird das weitere Vorgehen anschließend abgestimmt.

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Unterhaltsrecht und Zugewinnausgleich in Dortmund – Sie möchten Ihre Ansprüche klären?

Unsere Kanzlei in Dortmund berät Mandanten aus Dortmund und dem Ruhrgebiet zu Unterhaltsfragen und zum Zugewinnausgleich. Schildern Sie uns kurz, worum es geht, und übersenden Sie vorhandene Unterlagen zu Einkommen oder Vermögen. Wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen wir für die Bearbeitung benötigen.