Arbeitsschwerpunkte › Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren in Dortmund und im Ruhrgebiet vertreten wir insbesondere in Angelegenheiten aus dem Straßenverkehr. Einen Schwerpunkt bilden Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Überprüfung von Blitzer- und Geschwindigkeitsmessungen sowie die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geht es häufig nicht nur um die Geldbuße. Entscheidend können auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot sein.

Bußgeldbescheid, Fahrverbot und Punkte

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen übernehmen wir Verfahren wegen Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Handyverstößen und anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids ist zu prüfen, ob Einspruch eingelegt werden soll und welche Fristen zu beachten sind.

Gerade für Berufstätige, Selbständige oder Personen, die aus anderen Gründen auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann ein Fahrverbot erhebliche praktische Folgen haben.

Öffnen Sie den Punkt, der zu Ihrer Situation passt. Die ausführlichen Informationen erscheinen erst dann.

1 Bußgeldbescheid erhalten Einspruch, Fristen und erste Prüfung

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids sollte frühzeitig geprüft werden, ob Einspruch eingelegt werden soll. Maßgeblich sind der konkrete Tatvorwurf, die Höhe der Geldbuße, mögliche Punkte und die Frage, ob ein Fahrverbot angeordnet wurde oder droht.

Für die Bearbeitung benötigen wir insbesondere den Bußgeldbescheid sowie – soweit vorhanden – Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und weitere Schreiben der Bußgeldstelle.

2 Geschwindigkeitsüberschreitung und Messung Blitzer, Messverfahren und technische Überprüfung

Einen Schwerpunkt bilden Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Im Rahmen der Verteidigung prüfen wir insbesondere die zugrunde liegende Messung und die vorhandenen Unterlagen zum Messverfahren.

Je nach Verfahren kann zu klären sein, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und ausgewertet wurde und ob sich aus den Verfahrensunterlagen Ansatzpunkte für die Verteidigung ergeben.

3 Fahrverbot und Punkte in Flensburg Praktische Folgen besonders für Berufstätige und Selbständige

Neben der Geldbuße ist für viele Betroffene entscheidend, ob ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg drohen. Gerade wenn die Fahrerlaubnis beruflich oder aus anderen wichtigen Gründen benötigt wird, können die Folgen erheblich sein.

Deshalb prüfen wir neben dem Tatvorwurf auch die rechtlichen Voraussetzungen eines möglichen Fahrverbots und die Auswirkungen der Entscheidung auf das Punktekonto.

4 Rotlicht, Abstand und Handy am Steuer Weitere typische Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bußgeldverfahren betreffen nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wir übernehmen auch Verfahren wegen Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Handyverstößen und anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Entscheidend sind jeweils die konkrete Beweislage, die vorhandenen Mess- oder Bildunterlagen und die daran anknüpfenden Rechtsfolgen.

5 Wer ist gefahren? Fahrereigenschaft und Zuordnung des Fahrzeugs

Im Bußgeldverfahren kann auch die Frage entscheidend sein, wer das Fahrzeug tatsächlich geführt hat. Wir prüfen die Zuordnung des Fahrzeugs, vorhandene Bildaufnahmen und die Beweislage zur Fahrereigenschaft.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsansätze im konkreten Verfahren bestehen.

Bußgeldverfahren in Dortmund und im Ruhrgebiet

Unsere Kanzlei vertritt Betroffene aus Dortmund und dem Ruhrgebiet, etwa aus Bochum, Essen, Hagen, Lünen und Unna, sowie – soweit sinnvoll – auch darüber hinaus. Haben Sie einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid erhalten, übersenden Sie uns das Schreiben und teilen Sie uns mit, wann es zugegangen ist.