Arbeitsschwerpunkte › Familienrecht einschließlich Kindschaftsrecht

Familienrecht einschließlich Kindschaftsrecht

Wir beraten und vertreten im Familienrecht in Dortmund und Umgebung, insbesondere bei Trennung, Sorgerecht, Umgang und Fragen zum Lebensmittelpunkt eines Kindes. Familiäre Konflikte betreffen häufig mehrere Fragen gleichzeitig. Auf dieser Seite können Sie zunächst den Bereich auswählen, der für Ihre Situation wichtig ist. Unterhaltsrecht und Zugewinnausgleich werden als eigener Arbeitsschwerpunkt behandelt.

Im Kindschaftsrecht stehen insbesondere Sorgerecht, Umgang und der Lebensmittelpunkt des Kindes im Mittelpunkt. Entscheidend ist stets die konkrete familiäre Situation.

Worum geht es in Ihrer Familiensache?

Öffnen Sie den Punkt, der zu Ihrer Situation passt. Die ausführlichen Informationen erscheinen erst dann.

1 Trennung – was ist jetzt zu klären? Erste Schritte und Regelungen für die Familie

Nach einer Trennung müssen häufig kurzfristig praktische und rechtliche Fragen geordnet werden. Sind gemeinsame Kinder betroffen, stehen insbesondere deren Betreuung, der Umgang und notwendige Entscheidungen der Eltern im Vordergrund.

Wir ordnen die Situation zunächst nach den tatsächlich streitigen Punkten und besprechen, welche Regelung außergerichtlich möglich ist und wo eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich werden kann.

2 Sorgerecht Gemeinsame Sorge, einzelne Entscheidungen und Alleinsorge

Beim Sorgerecht ist zu unterscheiden, ob die elterliche Sorge insgesamt streitig ist oder nur eine einzelne Angelegenheit entschieden werden muss. Dazu können etwa Fragen der Schule, medizinische Entscheidungen oder andere Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gehören.

Wir prüfen, welche konkrete Entscheidung benötigt wird und ob eine Einigung der Eltern erreichbar oder ein Antrag beim Familiengericht erforderlich ist.

3 Umgangsrecht Umgang gestalten, vereinbaren und durchsetzen

Umgangsregelungen müssen zur Lebenssituation des Kindes und der Eltern passen. Streit entsteht häufig über Zeiten, Übergaben, Ferien, Feiertage oder die praktische Durchführung bereits vereinbarter Kontakte.

Ziel ist zunächst eine tragfähige und möglichst klare Regelung. Ist eine Einigung nicht möglich, kann eine verbindliche familiengerichtliche Regelung beantragt werden.

4 Wo soll das Kind leben? Aufenthaltsbestimmungsrecht und Lebensmittelpunkt

Können sich Eltern nicht darüber einigen, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum zentralen Streitpunkt werden.

Maßgeblich sind nicht abstrakte Vorstellungen der Eltern, sondern die konkrete Situation des Kindes, seine Bindungen, Betreuung und die weiteren Umstände des Einzelfalls.

5 Jugendamt und Familiengericht Außergerichtliche Klärung, Verfahren und eilbedürftige Fälle

In Kindschaftssachen können Jugendamt, Verfahrensbeistand und Familiengericht eine Rolle spielen. Für Mandanten aus Dortmund können dabei insbesondere das Jugendamt der Stadt Dortmund und das Familiengericht beim Amtsgericht Dortmund einzubeziehen sein. Welche Stelle im konkreten Fall zuständig ist, hängt vom Wohnort und vom Gegenstand des Verfahrens ab.

Bei eilbedürftigen Fragen kann zusätzlich geprüft werden, ob eine vorläufige gerichtliche Regelung erforderlich ist. Wir bereiten den Sachverhalt und die für das Verfahren wesentlichen Unterlagen entsprechend auf.

Familienrecht in Dortmund – Sie möchten Ihre Familiensache besprechen?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht und ob bereits Schreiben des Jugendamts, des Familiengerichts oder der Gegenseite vorliegen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die weitere Bearbeitung benötigen.