Worum geht es im Arbeitsrecht?
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Eine gerichtliche Überprüfung kann jedoch auch dann angezeigt sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht eingreift. Dies gilt etwa bei einer fristlosen Kündigung, bei einer fehlerhaft berechneten Kündigungsfrist oder bei anderen rechtlichen Mängeln der Kündigung.
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen aber nicht erst mit einer Kündigung. Auch eine Abmahnung, ein Aufhebungsvertrag, offene Lohn- oder Gehaltsansprüche, Streit über Urlaub oder ein Arbeitszeugnis sowie die Wirksamkeit einer Befristung können Anlass für eine rechtliche Auseinandersetzung sein.
Bei einem Aufhebungsvertrag oder einer sonstigen einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können neben dem Beendigungszeitpunkt insbesondere eine Abfindung, Freistellung, Resturlaub und das Arbeitszeugnis eine Rolle spielen. Gleichzeitig sollten mögliche Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld, insbesondere das Risiko einer Sperrzeit, berücksichtigt werden.
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1 Kündigung erhalten – was jetzt? Drei-Wochen-Frist, Zugang der Kündigung und Kündigungsschutzklage
Nach Zugang einer Kündigung ist regelmäßig die kurze Frist von drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu beachten. Deshalb sollte möglichst früh geklärt werden, wann die Kündigung zugegangen ist und welche Schritte jetzt erforderlich sind.
Für die Bearbeitung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und – soweit vorhanden – Abmahnungen oder weitere Schreiben des Arbeitgebers von Bedeutung.
2 Ordentliche oder fristlose Kündigung Kündigungsgrund, Kündigungsfrist und mögliche rechtliche Mängel
Zunächst ist zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Aber auch außerhalb seines Anwendungsbereichs kann eine Kündigung rechtlich angreifbar sein.
Das gilt insbesondere bei fristlosen Kündigungen, bei fehlerhaft berechneten Kündigungsfristen oder bei anderen rechtlichen Mängeln. Entscheidend sind die konkrete Kündigung und die tatsächlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses.
3 Aufhebungsvertrag und Abfindung Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Zeugnis und mögliche Sperrzeit
Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Neben dem Beendigungszeitpunkt können insbesondere die Höhe einer Abfindung, eine Freistellung, offene Urlaubsansprüche und das Arbeitszeugnis eine Rolle spielen.
Gleichzeitig sollten mögliche Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Vor einer Unterschrift ist deshalb eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtbetrachtung sinnvoll.
4 Abmahnung Bedeutung der Abmahnung und mögliche Reaktion
Eine Abmahnung kann für den weiteren Verlauf eines Arbeitsverhältnisses erhebliche Bedeutung haben, insbesondere wenn später eine Kündigung ausgesprochen wird.
Ob und in welcher Form auf eine Abmahnung reagiert werden sollte, hängt vom Inhalt, den zugrunde liegenden Vorwürfen und der weiteren Entwicklung des Arbeitsverhältnisses ab.
5 Lohn, Gehalt und Urlaub Offene Vergütung und Urlaubsansprüche
Streitigkeiten können auch offene Lohn- oder Gehaltsansprüche, sonstige Vergütungsbestandteile oder Urlaubsansprüche betreffen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zusätzlich zu prüfen sein, ob noch Ansprüche bestehen und welche Fristen für deren Geltendmachung zu beachten sind.
6 Arbeitszeugnis und Befristung Zeugnisinhalt, Berichtigung und befristete Arbeitsverhältnisse
Beim Arbeitszeugnis kann es um Inhalt, Formulierung oder Berichtigung gehen. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann deshalb noch Klärungsbedarf bestehen.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist zu prüfen, ob die vereinbarte Befristung wirksam ist und ob hieraus weiterer Handlungsbedarf entsteht.
7 Arbeitslosengeld und Sperrzeit Mögliche Folgen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages
Eine frühzeitige Prüfung kann auch im Hinblick auf mögliche Folgen im Arbeitslosenversicherungsrecht wichtig sein. Das gilt insbesondere bei Aufhebungsverträgen und anderen Vereinbarungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ziel ist, mögliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld – etwa das Risiko einer Sperrzeit – rechtzeitig zu erkennen und in die arbeitsrechtliche Gestaltung einzubeziehen.
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