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Werkvertragsrecht für Unternehmen

Rechtsberatung zu Bau- und Werkverträgen, Vergütung und Leistungsstörungen.

Vertrag, Leistung und Vergütung

Bei Werkverträgen kommt es auf den vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütungsregelung und die Abnahme an. Wir prüfen Ansprüche bei nicht vollständig oder nicht vertragsgerecht erbrachten Leistungen sowie bei Streit um Abschlags- und Schlussrechnungen.

Mängel und Vertragsstörungen

Je nach Sachverhalt sind Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Auch Nachträge, Fristen und Dokumentation können entscheidend sein.

Durchsetzung und Abwehr von Forderungen

Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer im unternehmerischen Werkvertragsrecht nach sorgfältiger Sichtung von Verträgen, Leistungsverzeichnissen, Abnahmen und Schriftverkehr.

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