Vertrag, Leistung und Vergütung
Bei Werkverträgen kommt es auf den vereinbarten Leistungsumfang, die Vergütungsregelung und die Abnahme an. Wir prüfen Ansprüche bei nicht vollständig oder nicht vertragsgerecht erbrachten Leistungen sowie bei Streit um Abschlags- und Schlussrechnungen.
Mängel und Vertragsstörungen
Je nach Sachverhalt sind Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Auch Nachträge, Fristen und Dokumentation können entscheidend sein.
Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer im unternehmerischen Werkvertragsrecht nach sorgfältiger Sichtung von Verträgen, Leistungsverzeichnissen, Abnahmen und Schriftverkehr.