Aufenthalt, Freizügigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit
Gegenstand unserer Tätigkeit sind unter anderem Fragen zur Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Verlängerung eines Aufenthaltstitels, zum Fortbestand oder Verlust eines Aufenthaltsrechts sowie Verfahren gegenüber Ausländerbehörden, Staatsangehörigkeitsbehörden und Verwaltungsgerichten.
Im Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht prüfen wir neben der regulären Einbürgerung auch besondere Erwerbstatbestände, insbesondere den Erwerb durch Erklärung für bestimmte Personen und deren Abkömmlinge, die aufgrund früherer geschlechtsspezifischer Regelungen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwerben konnten.
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1 Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Verlängerung und Fortbestand
Im Aufenthalts- und Ausländerrecht geht es häufig um die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, um die Niederlassungserlaubnis oder um die Frage, ob ein bestehender Aufenthaltstitel fortbesteht oder erloschen ist.
Wir prüfen behördliche Bescheide und die zugrunde liegenden tatsächlichen Voraussetzungen und vertreten gegenüber Ausländerbehörden sowie – soweit erforderlich – vor den Verwaltungsgerichten.
2 Freizügigkeitsrecht Unionsbürger, Familienangehörige und Verlustfeststellung
Das Freizügigkeitsrecht ist in besonderem Maße durch das Recht der Europäischen Union und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt. In der Praxis geht es häufig darum, ob ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger ein Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrecht besitzt, ob dieses fortbesteht und wann ein Daueraufenthaltsrecht entstanden ist.
Ein typischer Fall ist etwa, dass eine Behörde die Voraussetzungen der Freizügigkeit nicht als erfüllt ansieht und den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellt. Gegen eine solche Verlustfeststellung kann verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Betracht kommen.
3 Einbürgerung Antragseinbürgerung, Einkommen, Lebensunterhalt und persönliche Voraussetzungen
Bei der Einbürgerung stellen sich häufig Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zur Bewertung von Einkommen und Beschäftigung sowie dazu, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade bei schwankendem Einkommen, wechselnder Beschäftigung oder familiären Unterhaltspflichten kann die rechtliche Beurteilung im Einzelfall entscheidend sein. Wir prüfen die behördliche Bewertung und begleiten das Einbürgerungsverfahren gegenüber der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
4 Meine Mutter oder Großmutter war Deutsche – kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten? Erwerb durch Erklärung und deutsche Vorfahren
Seit dem 20. August 2021 besteht für bestimmte Personen ein besonderer Erwerbsweg durch Erklärung. Es betrifft insbesondere nach dem 23. Mai 1949 geborene Kinder eines deutschen Elternteils, die aufgrund früherer geschlechtsspezifischer Regelungen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben. Das Erklärungsrecht kann auch deren Abkömmlinge, also etwa Kinder und Enkel, erfassen.
Typisch sind Fallgestaltungen, in denen eine deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit nach dem damals geltenden Recht nicht an ihr ehelich geborenes Kind weitergeben konnte. Ob ein Erwerb durch Erklärung möglich ist, hängt jedoch von den konkreten Geburtsdaten, den damaligen Staatsangehörigkeiten und den Abstammungsverhältnissen ab.
Die bloße Tatsache, dass eine Mutter, Großmutter oder ein anderer Vorfahr deutsch war, genügt daher nicht automatisch. Die familiäre Kette muss anhand der Geburts-, Heirats- und Staatsangehörigkeitsunterlagen geprüft werden. Dieser besondere Erwerbsweg ist zeitlich auf zehn Jahre ab Inkrafttreten der Regelung begrenzt.
5 Die Behörde entscheidet nicht Lange Bearbeitungsdauer und mögliche Untätigkeit
Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren können sich erheblich verzögern. Bleibt eine Entscheidung über längere Zeit aus, ist zu prüfen, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen und ob eine gerichtliche Klärung wegen behördlicher Untätigkeit in Betracht kommt.
Entscheidend sind unter anderem die bisherige Verfahrensdauer, der Bearbeitungsstand und die Frage, ob die Behörde einen sachlichen Grund für die Verzögerung mitgeteilt hat.
6 Ablehnender Bescheid oder Verlustfeststellung Klage, Eilverfahren und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Wird ein Antrag abgelehnt oder eine aufenthaltsrechtliche beziehungsweise freizügigkeitsrechtliche Verlustfeststellung getroffen, müssen die Rechtsbehelfsfristen und die Auswirkungen des Bescheids geprüft werden.
Je nach Fall kommen Klage, ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz oder weitere verfahrensrechtliche Schritte in Betracht. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid und die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.
Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht in Dortmund und NRW
Unsere Kanzlei berät Mandanten aus Dortmund, dem Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen im Aufenthaltsrecht, Freizügigkeitsrecht sowie im Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Bei Fragen zu einer deutschen Mutter oder Großmutter, zum Erwerb durch Erklärung oder zu einer Einbürgerung können Sie uns die vorhandenen Urkunden und behördlichen Schreiben zunächst übersenden. Wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden.