Hintergrund
Warum gibt es diesen besonderen Erwerbsweg?
Frühere Regeln behandelten deutsche Mütter und Väter nicht gleich
Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes bestanden im Staatsangehörigkeitsrecht zunächst weiterhin Regelungen fort, nach denen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht in gleicher Weise über die Mutter und den Vater vermittelt wurde. Dadurch konnten Kinder trotz eines deutschen Elternteils die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt nicht erwerben oder eine bereits erworbene Staatsangehörigkeit später aufgrund damaliger Regelungen verlieren.
Die heutige Erklärungsmöglichkeit soll bestimmte frühere Benachteiligungen ausgleichen
Seit dem 20. August 2021 besteht für bestimmte nach dem 23. Mai 1949 geborene Personen und ihre Abkömmlinge ein besonderer Erwerbsweg durch Erklärung. Er ist keine allgemeine Einbürgerungserleichterung, sondern knüpft an bestimmte historische Benachteiligungen im früheren Staatsangehörigkeitsrecht an.
Praxisproblem 1
Wer kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben?
Mehrere historische Fallgruppen kommen in Betracht
Erfasst sein können insbesondere nach dem 23. Mai 1949 geborene Kinder eines deutschen Elternteils, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben. Hinzu kommen bestimmte Fälle, in denen eine deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit vor der Geburt des Kindes durch Eheschließung mit einem Ausländer verloren hatte, sowie bestimmte frühere Verlustfälle aufgrund der damals geltenden Regeln zur Legitimation.
Die historische Rechtslage zum maßgeblichen Zeitpunkt ist entscheidend
Ob eine Person in eine dieser Gruppen fällt, lässt sich deshalb nicht allein anhand der heutigen Rechtslage beurteilen. Entscheidend ist, welche staatsangehörigkeitsrechtlichen Regeln im Zeitpunkt der Geburt beziehungsweise des damaligen Verlustereignisses galten.
Praxisproblem 2
Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge
Der besondere Erwerbsweg endet nicht bei der unmittelbar betroffenen Person
Auch Abkömmlinge der unmittelbar betroffenen Person können erfasst sein. Deshalb kann eine frühere Benachteiligung der Mutter, Großmutter oder einer weiter zurückliegenden Vorfahrin noch für spätere Generationen rechtlich bedeutsam sein.
Die Abstammungskette muss lückenlos belegt werden
Je weiter die maßgebliche Person zurückliegt, desto wichtiger werden vollständige Personenstandsurkunden. Die Behörde muss nachvollziehen können, über welche Generationen die Abstammung von der ursprünglich betroffenen Person bis zur erklärenden Person verläuft.
Praxisproblem 3
Warum dies keine gewöhnliche Einbürgerung ist
Der Erwerb erfolgt durch Erklärung
Dieser besondere Erwerbsweg ist vom üblichen Einbürgerungsverfahren zu unterscheiden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Erklärung erworben. Über den Erwerb wird anschließend eine Urkunde ausgestellt.
Der Eingang der Erklärung kann für den Erwerbszeitpunkt entscheidend sein
Nach den behördlichen Verfahrenshinweisen wird die Staatsangehörigkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Eingang der Erklärung bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde erworben. Die spätere Bearbeitungsdauer oder Ausstellung der Urkunde verschiebt diesen Erwerbszeitpunkt nicht.
Praxisproblem 4
Welche Unterlagen und Nachweise sind typischerweise wichtig?
Die deutsche Staatsangehörigkeit des maßgeblichen Vorfahren muss belegt werden
In Betracht kommen beispielsweise alte deutsche Reisepässe oder Personalausweise, Staatsangehörigkeitsausweise, Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Meldeunterlagen oder andere amtliche Dokumente, aus denen sich die deutsche Staatsangehörigkeit ergibt.
Hinzu kommen die Personenstandsurkunden jeder Generation
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen, Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung und gegebenenfalls Adoptionsunterlagen können erforderlich sein. Bei ausländischen Urkunden stellen sich zusätzlich Fragen zu Übersetzung, Beglaubigung und gegebenenfalls zum ausländischen Urkundenwesen.
Widersprüche in Namen und Daten müssen aufgeklärt werden
Gerade bei älteren Dokumenten kommen unterschiedliche Schreibweisen, Namensänderungen oder abweichende Personenstandsdaten vor. Solche Abweichungen sollten nachvollziehbar erklärt und soweit möglich urkundlich aufgelöst werden.
Praxisproblem 5
Welche Ausschlussgründe können entgegenstehen?
Die Abstammung allein genügt nicht
Der Erwerb durch Erklärung ist nicht in jeder historischen Konstellation eröffnet. Zu prüfen ist unter anderem, ob die deutsche Staatsangehörigkeit später bereits besessen und anschließend wieder aufgegeben, verloren oder ausgeschlagen wurde. Auch besondere generationenbezogene Regelungen können in einzelnen Familienkonstellationen eine Rolle spielen.
Auch strafrechtliche und weitere gesetzliche Ausschlussgründe sind zu prüfen
Bestimmte rechtskräftige Freiheits- oder Jugendstrafen sowie weitere gesetzliche Ausschlussgründe können dem Erwerb entgegenstehen. Deshalb muss nach der historischen und familienrechtlichen Einordnung auch geprüft werden, ob solche Hindernisse vorliegen.
Praxisproblem 6
Die Frist bis 19. August 2031
Der besondere Erwerbsweg ist zeitlich befristet
Die Erklärungsmöglichkeit wurde für einen Zeitraum von zehn Jahren eröffnet. Nach den aktuellen behördlichen Hinweisen muss die Erklärung spätestens am 19. August 2031 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
Urkundenbeschaffung kann viel Zeit beanspruchen
Gerade bei mehreren Generationen, ausländischen Personenstandsurkunden oder alten deutschen Archivunterlagen kann die Beschaffung der erforderlichen Nachweise erheblichen Vorlauf benötigen.
Praxisproblem 7
Abgrenzung zu anderen Wegen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Mehrere Erwerbswege dürfen nicht vermischt werden
Der Erwerb durch Erklärung ist von der regulären Einbürgerung nach den allgemeinen Vorschriften zu unterscheiden. Daneben bestehen besondere Wiedergutmachungsregelungen für bestimmte Fälle nationalsozialistischen Unrechts, für die wiederum andere Voraussetzungen gelten.
Der historische Grund entscheidet über den richtigen Erwerbsweg
Bei deutschen Vorfahren sollte deshalb zuerst geklärt werden, wodurch der Erwerb oder Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit historisch verhindert wurde. Erst danach lässt sich bestimmen, welcher heutige Erwerbsweg überhaupt in Betracht kommt.
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht im Überblick
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