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Einbürgerung durch Erklärung: Ist Ihre Mutter oder Großmutter deutsch – Sie selbst aber nicht?

Ist Ihre Mutter oder Großmutter deutsch oder war sie deutsche Staatsangehörige, Sie selbst aber nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung in Betracht kommen. Entscheidend ist nicht allein die deutsche Staatsangehörigkeit eines Vorfahren, sondern weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit damals nicht erworben wurde oder verloren ging. Auch Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge können erfasst sein.

Die Prüfung ist stark von der Familien- und Urkundenlage abhängig. Wichtig sind insbesondere Geburts- und Heiratsdaten, die damalige Staatsangehörigkeit der Eltern oder Großeltern, frühere Erwerbs- oder Verlustvorgänge und eine lückenlose Abstammungskette. Der besondere Erwerbsweg durch Erklärung ist zeitlich befristet.

Hintergrund

Warum gibt es diesen besonderen Erwerbsweg?

Frühere Regeln behandelten deutsche Mütter und Väter nicht gleich

Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes bestanden im Staatsangehörigkeitsrecht zunächst weiterhin Regelungen fort, nach denen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht in gleicher Weise über die Mutter und den Vater vermittelt wurde. Dadurch konnten Kinder trotz eines deutschen Elternteils die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt nicht erwerben oder eine bereits erworbene Staatsangehörigkeit später aufgrund damaliger Regelungen verlieren.

Die heutige Erklärungsmöglichkeit soll bestimmte frühere Benachteiligungen ausgleichen

Seit dem 20. August 2021 besteht für bestimmte nach dem 23. Mai 1949 geborene Personen und ihre Abkömmlinge ein besonderer Erwerbsweg durch Erklärung. Er ist keine allgemeine Einbürgerungserleichterung, sondern knüpft an bestimmte historische Benachteiligungen im früheren Staatsangehörigkeitsrecht an.

Praxispunkt: Die zentrale Frage lautet häufig nicht nur: „War meine Mutter oder Großmutter Deutsche?“, sondern: „Warum wurde die deutsche Staatsangehörigkeit damals trotz dieses deutschen Elternteils nicht erworben oder später verloren?“

Praxisproblem 1

Wer kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben?

Mehrere historische Fallgruppen kommen in Betracht

Erfasst sein können insbesondere nach dem 23. Mai 1949 geborene Kinder eines deutschen Elternteils, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben. Hinzu kommen bestimmte Fälle, in denen eine deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit vor der Geburt des Kindes durch Eheschließung mit einem Ausländer verloren hatte, sowie bestimmte frühere Verlustfälle aufgrund der damals geltenden Regeln zur Legitimation.

Die historische Rechtslage zum maßgeblichen Zeitpunkt ist entscheidend

Ob eine Person in eine dieser Gruppen fällt, lässt sich deshalb nicht allein anhand der heutigen Rechtslage beurteilen. Entscheidend ist, welche staatsangehörigkeitsrechtlichen Regeln im Zeitpunkt der Geburt beziehungsweise des damaligen Verlustereignisses galten.

Praxispunkt: Bei älteren Familienkonstellationen ist die zeitliche Einordnung oft der erste entscheidende Schritt. Geburtsdatum, Eheschließung der Eltern und frühere Staatsangehörigkeiten müssen zusammen betrachtet werden.

Praxisproblem 2

Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge

Der besondere Erwerbsweg endet nicht bei der unmittelbar betroffenen Person

Auch Abkömmlinge der unmittelbar betroffenen Person können erfasst sein. Deshalb kann eine frühere Benachteiligung der Mutter, Großmutter oder einer weiter zurückliegenden Vorfahrin noch für spätere Generationen rechtlich bedeutsam sein.

Die Abstammungskette muss lückenlos belegt werden

Je weiter die maßgebliche Person zurückliegt, desto wichtiger werden vollständige Personenstandsurkunden. Die Behörde muss nachvollziehen können, über welche Generationen die Abstammung von der ursprünglich betroffenen Person bis zur erklärenden Person verläuft.

Praxispunkt: Gerade bei Enkel- und Urenkelkonstellationen ist die Beschaffung einer vollständigen und widerspruchsfreien Urkundenkette häufig ein wesentlicher Teil der Vorbereitung.

Praxisproblem 3

Warum dies keine gewöhnliche Einbürgerung ist

Der Erwerb erfolgt durch Erklärung

Dieser besondere Erwerbsweg ist vom üblichen Einbürgerungsverfahren zu unterscheiden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Erklärung erworben. Über den Erwerb wird anschließend eine Urkunde ausgestellt.

Der Eingang der Erklärung kann für den Erwerbszeitpunkt entscheidend sein

Nach den behördlichen Verfahrenshinweisen wird die Staatsangehörigkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen mit Eingang der Erklärung bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde erworben. Die spätere Bearbeitungsdauer oder Ausstellung der Urkunde verschiebt diesen Erwerbszeitpunkt nicht.

Praxispunkt: „Antrag auf Einbürgerung“ und „Erwerb durch Erklärung“ sind rechtlich unterschiedliche Wege und sollten nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Praxisproblem 4

Welche Unterlagen und Nachweise sind typischerweise wichtig?

Die deutsche Staatsangehörigkeit des maßgeblichen Vorfahren muss belegt werden

In Betracht kommen beispielsweise alte deutsche Reisepässe oder Personalausweise, Staatsangehörigkeitsausweise, Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Meldeunterlagen oder andere amtliche Dokumente, aus denen sich die deutsche Staatsangehörigkeit ergibt.

Hinzu kommen die Personenstandsurkunden jeder Generation

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen, Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung und gegebenenfalls Adoptionsunterlagen können erforderlich sein. Bei ausländischen Urkunden stellen sich zusätzlich Fragen zu Übersetzung, Beglaubigung und gegebenenfalls zum ausländischen Urkundenwesen.

Widersprüche in Namen und Daten müssen aufgeklärt werden

Gerade bei älteren Dokumenten kommen unterschiedliche Schreibweisen, Namensänderungen oder abweichende Personenstandsdaten vor. Solche Abweichungen sollten nachvollziehbar erklärt und soweit möglich urkundlich aufgelöst werden.

Praxispunkt: Eine chronologische Übersicht der Familie ist oft der beste Anfang: Person – Geburtsdatum – Eheschließung – Staatsangehörigkeit – maßgebliche Urkunde.

Praxisproblem 5

Welche Ausschlussgründe können entgegenstehen?

Die Abstammung allein genügt nicht

Der Erwerb durch Erklärung ist nicht in jeder historischen Konstellation eröffnet. Zu prüfen ist unter anderem, ob die deutsche Staatsangehörigkeit später bereits besessen und anschließend wieder aufgegeben, verloren oder ausgeschlagen wurde. Auch besondere generationenbezogene Regelungen können in einzelnen Familienkonstellationen eine Rolle spielen.

Auch strafrechtliche und weitere gesetzliche Ausschlussgründe sind zu prüfen

Bestimmte rechtskräftige Freiheits- oder Jugendstrafen sowie weitere gesetzliche Ausschlussgründe können dem Erwerb entgegenstehen. Deshalb muss nach der historischen und familienrechtlichen Einordnung auch geprüft werden, ob solche Hindernisse vorliegen.

Praxispunkt: Eine deutsche Mutter oder Großmutter und eine lückenlose Abstammungskette führen nicht automatisch zum Erwerb. Die gesetzlichen Ausschlussgründe müssen gesondert geprüft werden.

Praxisproblem 6

Die Frist bis 19. August 2031

Der besondere Erwerbsweg ist zeitlich befristet

Die Erklärungsmöglichkeit wurde für einen Zeitraum von zehn Jahren eröffnet. Nach den aktuellen behördlichen Hinweisen muss die Erklärung spätestens am 19. August 2031 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.

Urkundenbeschaffung kann viel Zeit beanspruchen

Gerade bei mehreren Generationen, ausländischen Personenstandsurkunden oder alten deutschen Archivunterlagen kann die Beschaffung der erforderlichen Nachweise erheblichen Vorlauf benötigen.

Praxispunkt: Wer eine mögliche Berechtigung vermutet, sollte die Abstammungs- und Urkundenlage nicht erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist prüfen lassen.

Praxisproblem 7

Abgrenzung zu anderen Wegen zur deutschen Staatsangehörigkeit

Mehrere Erwerbswege dürfen nicht vermischt werden

Der Erwerb durch Erklärung ist von der regulären Einbürgerung nach den allgemeinen Vorschriften zu unterscheiden. Daneben bestehen besondere Wiedergutmachungsregelungen für bestimmte Fälle nationalsozialistischen Unrechts, für die wiederum andere Voraussetzungen gelten.

Der historische Grund entscheidet über den richtigen Erwerbsweg

Bei deutschen Vorfahren sollte deshalb zuerst geklärt werden, wodurch der Erwerb oder Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit historisch verhindert wurde. Erst danach lässt sich bestimmen, welcher heutige Erwerbsweg überhaupt in Betracht kommt.

Praxispunkt: Für die erste Prüfung sind insbesondere die Geburts- und Heiratsdaten der maßgeblichen Vorfahren sowie vorhandene Nachweise zur früheren deutschen Staatsangehörigkeit wichtig.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht im Überblick

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